Verantwortungsvolle Lern-KI
KI- und Inhaltsrichtlinie
Stand: 15. August 2026. Gem.AI soll Pflegewissen verständlich machen, ohne fachliche Sicherheit oder Privatsphäre zu ersetzen.
Datenbank zuerst, Quellen sichtbar
Gem.AI prüft freigegebene GemAxis-Inhalte zuerst. Externe Recherche muss als solche erkennbar sein und bevorzugt verlässliche Primärquellen nutzen. Neu recherchiertes Material wird nicht automatisch zu veröffentlichtem Lehrstoff.
Menschliche Freigabe
Von KI strukturierte oder ergänzte medizinische Inhalte bleiben Entwürfe, bis eine berechtigte Lehrkraft sie geprüft und veröffentlicht hat. Medikamentendosen, klinische Grenzwerte und risikoreiche Maßnahmen benötigen eine besonders strenge Prüfung.
Keine Patientendaten
Gem.AI ist nicht für reale Patientenakten vorgesehen. Namen, Geburtsdaten, Versicherungsnummern, Bilder oder andere identifizierende Gesundheitsdaten dürfen nicht eingegeben werden.
Feedback und Korrekturen
Bewertungen wie hilfreich oder nicht hilfreich dienen der Qualitätsverbesserung. Fehlerhafte Antworten können erneut erzeugt, gemeldet und von der Wissensübernahme ausgeschlossen werden. Freigegebene Inhalte müssen versionierbar und nachvollziehbar bleiben.
Grenzen
Gem.AI darf keine sichere Kenntnis vortäuschen. Bei fehlenden Quellen, widersprüchlichen Informationen oder einer klinisch riskanten Frage muss die Unsicherheit deutlich benannt und auf fachliche Prüfung verwiesen werden.